Was ist Kindeswohl und was ist Kindeswohlgefährdung?
Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung sind unbestimmte Rechtsbegriffe.
Das bedeutet, dass sie nicht zur Alltagssprache gehören. Sie werden nur in
pädagogischen und rechtlichen Zusammenhängen gebraucht. Sie müssen
im Einzelfall, d.h. für das einzelne Kind in seiner individuellen Situation interpretiert
werden. Das kann z.B. bedeuten, dass bei einem Hortkind noch nicht
von Kindeswohlgefährdung gesprochen wird, wenn es kein regelmäßiges
Abendessen bekommt. Für einen Säugling müsste dieser Umstand anders
interpretiert werden.
Eine Orientierung zum grundlegenden Verständnis der beiden Begriffe geben:
1. die Bedürfnisse von Kindern und
2. die Rechte der Kinder laut Übereinkommen über die Rechte des
Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)